Mehrere Tausend Menschen übergaben am 2. Juni 2019 die fast 207.000 Unterschriften vor dem NRW Landtag in Düsseldorf.

Mehrere Tausend Menschen übergaben am 2. Juni 2019 die fast 207.000 Unterschriften vor dem NRW Landtag in Düsseldorf. © ADFC NRW / Ludger Vortmann

ADFC NRW begrüßt Gesetztesentwurf für "Fahrrad"-Gesetz der Grünen-Fraktion

Nr. 18/2021, Düsseldorf, 25.06.2021

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass in die politische Diskussion um ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz Bewegung kommt. 

Der ADFC NRW bewertet den heute (25.06.2021) von der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Grüne vorgestellten Entwurf eines Radverkehrsgesetzes als einen konstruktiven und wertvollen Beitrag in der politischen Diskussion für eine Verbesserung der Radverkehrsförderung und der Verkehrssicherheit in NRW.
 

Der Entwurf greife einige wesentliche Vorschläge auf, die der ADFC NRW und weitere Verbände der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ im Zuge der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht haben. Diese Maßnahmen seien erforderlich, um den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr von jetzt rund zehn auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen und mehr Verkehrssicherheit innerhalb weniger Jahre wirksam erreichen zu können.

Der Entwurf für ein Radverkehrsgesetz der GRÜNEN gehe an mehreren Stellen über den Entwurf für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz der Landesregierung hinaus und beinhalte konkretere und verbindlichere Regelungen, um dem ambitionierten Ziel einer Verdoppelung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehr gerecht zu werden.

Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW: „Wir finden im Gesetzesvorschlag der Grünen Elemente, die unseren Verbesserungsvorschlägen zum vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung entsprechen. Nun sind wir gespannt, ob die Verbesserungen für den Radverkehr, die der Grüne Vorschlag enthält, den Weg in das zukünftige Gesetz finden.“

Folgende Punkte des Gesetzesentwurfes der Grünen erscheinen aus Sicht des ADFC NRW vielversprechend:

  • die konkrete Festlegung von Ziel- und Zweck des Gesetzes, die darin formulierten Leitziele (u.a. die Vision Zero) und die Festlegung, den Zielen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad zu entsprechen.
  • die bessere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure bei Planungsprozessen durch ein Gebot für ein abgestimmtes Vorgehenim Zuge integrierter Verkehrsplanung.
  • die Einrichtung regionaler Kompetenzzentren für Fahrradmobilität zur Unterstützung von Kommunen und Kreisen zur Abstimmung und Koordination von Planungsprozessen und Vorhaben.
  • beratende Beiräte mit einem breiten Spektrum von Akteuren durch die Planungsträger, um im Sinne integrierter Verkehrsplanung u.a. planerische Konflikte  zu vermeiden.
  • Definitionvon Anforderungen an Radverkehrsanlagen.
  • konkretere Regelungen im Bereich der Verkehrssicherheit, z.B. die jährliche Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms (für alle Verkehrsmittel) sowie eine Rahmung der Inhalte des Verkehrssicherheitsprogramms, bspw. die systematische Analyse von Unfallursachen sowie einen Radverkehrssicherheitsbericht und -leitfaden als Teil des Verkehrssicherheitsprogramms.
  • konkrete und verbindliche inhaltliche Vorgaben für die Radverkehrspläne auf Ebene des Landes, der Regionen und der Kommunen, u.a. durch die Benennung von Ergebnis- und Handlungszielen.
    • Die Zusammenführung dieser Pläne in einen Bedarfsplan mit konkreten kurz-, mittel- und langfristigen Zielwerten für den Modal-Split, Zielnetzen sowie Investitionen.
    • Die Kommunen und regionalen Planungsträger werden verpflichtet, in den Radverkehrsplänen einen Ziel-Modal-Split / Anteil des Radverkehrs als Ergebnisziel festzulegen, den sie erreichen wollen und die zur Erreichung notwendige Infrastrukturmaßnahmen zu benennen.

  • zur Verbesserung von Evaluation und Monitoring soll die Erstellung jährlicher Sachstandsberichte für die Planungsträger verpflichtend geregelt und die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Radverkehrsförderung auf allen Ebenen verbessert werden.

Nicht weitreichend genug bewertet der Fahrrad-Club:  

  • die notwendige Umverteilung bzw. Umwidmung von Verkehrsflächen zu Gunsten des Rad- und Fußverkehrs sollte konsequenter adressiert werden.
  • die Forderungen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad sollten konkreter und umfänglicher adressiert werden.
    • so wird das Ziel-Jahr 2025 zur Erreichung von 25% Radverkehrsanteil und konkrete km-Ausbauziele werden bleiben in dem Gesetzentwurf unberücksichtigt.

  • der Bereich Mobilitätsbildung und Aus- und Fortbildung sollte noch umfassender und verbindlicher geregelt werden.

Der ADFC-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Axel Fell, fordert die Politiker*innen im Landtag auf, den Entwurf um die Verbesserungsvorschläge zu ergänzen: „Die Politik hat es in der Hand. Wir wünschen uns, dass das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in einem Flächenland einen echten „Aufbruch Fahrrad“ bewirkt. Alles andere wäre Symbolpolitik. Wir brauchen nicht nur das erste Fahrradgesetz in einem Flächenland, sondern das Bestmögliche. Nur dann wird es ein wirkungsvolles Gesetz, das auch eine Blaupause für andere Bundesländer sein kann.“ 

Annette Quaedvlieg, stellvertretende Landesvorsitzende: „Wir erwarten von allen Fraktionen, dass sie mit Mut und Weitsicht die Mobilität unseres Landes innerhalb weniger Jahre positiv beeinflussen. Sie können jetzt für Millionen Kinder und Erwachsene die Weichen auf Zukunft stellen. Wie das gehen kann, dazu haben wir konkrete und zielführende Vorschläge gemacht. Wir stehen zur Zusammenarbeit und Gesprächen bereit.“

Der ADFC NRW wird in der anstehenden Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen am 25. August detailliert Stellung nehmen und den Prozess weiter konstruktiv und kritisch begleiten.

Die Lesung des Entwurfs für ein Radverkehrsgesetz findet in der Plenarsitzung des Landtags am Freitag, den 02. Juli statt.

Hintergrund:

Der ADFC NRW hatte 2018 zusammen mit weiteren Verbänden die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gestartet, bei der fast 207.000 Menschen in NRW ein Fahrradgesetz für NRW forderten.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung und Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

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Ludger Vortmann
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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