Alle Augen auf NRW-Verkehrsausschuss gerichtet

Nr. 21/2019, Düsseldorf, 19.11.2019

Am Mittwoch, den 20. November 2019, hat der NRW-Verkehrsausschuss im Zuge der Beratung der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ die Chance, eine wegweisende Entscheidung zu treffen und auf Ebene der Bundesländer ein deutliches Signal für die Mobilität der Zukunft zu geben. Die Erwartungen sind groß und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW ist gespannt, welche Vorschläge der Verkehrsausschuss in die Debatte einbringen wird, um die Radverkehrsinfrastruktur konsequent auszubauen, den Verkehrsraum gerechter aufzuteilen und den Radverkehrsanteil in NRW deutlich zu erhöhen.

In Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende hat die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit der Forderung nach einem Fahrradgesetz für Nordrhein-Westfalen den Nerv der Zeit getroffen. Mit fast 207.000 gesammelten Unterschriften hat sie sich zu einer der wichtigsten Bürgerbewegungen in NRW entwickelt.

Die Landespolitik muss jetzt handeln!
Mit dem politischen Rückenwind und der Zusage der Bundesregierung, in den nächsten vier Jahren zusätzlich 900 Millionen Euro in den Radverkehr zu investieren, bietet sich für Nordrhein-Westfalen als einwohnerstärkstes Flächenland jetzt die Chance, mit der Schaffung eines Radverkehrsgesetzes ein Zeichen für eine neue Mobilität der Zukunft zu setzen.

Zur Umsetzung der Forderungen von Aufbruch Fahrrad sind folgende Aspekte zur Förderung der Fahrradmobilität im Hinblick auf ein Radverkehrsgesetz NRW elementar:

  • Als grundsätzliche Ziele zur Entwicklung des Radverkehrs sollen die Vision Zero („Null Verkehrstote“), eine signifikante und dauerhafte Erhöhung des Radverkehrsanteil am Modal Split sowie ein konsequenter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in einem Radverkehrsgesetz-NRW festgeschrieben werden.
  • Der konsequente Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von Radschnellwegen, regionalen Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen, deren Erhalt und Sanierung und die Förderung und Unterstützung der Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur soll durch Festlegungen in einem Radverkehrsgesetz-NRW ermöglicht und sichergestellt werden.
  • Dazu soll die Zusammenarbeit der Akteure, die an Planung und Umsetzung (bzw. Bau, Erhalt und Betrieb) von Radverkehrsinfrastruktur beteiligt sind, verbessert und effizienter gestaltet werden. Dazu erforderliche Aufgaben und Zuständigkeiten sollen in einem Radverkehrsgesetz-NRW geregelt werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Expertise in den beteiligten Bereichen sowie eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen und der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in NRW sollen sichergestellt werden.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Landes NRW für den Radverkehr soll durch gezielte Kampagnen und kontinuierliche Kommunikation intensiviert werden.
  • Eine angemessene Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs soll langfristig sichergestellt werden.

Die Förderung des Radverkehrs kann daher besonders in Städten einen wichtigen Beitrag für nachhaltige Mobilität leisten. Durch die stark zunehmende Entwicklung und steigende Popularität von Pedelecs wird Fahrradfahren zudem auch in ländlicheren Gebieten und topographisch anspruchsvolleren Räumen attraktiv. Als innovativer, umweltfreundlicher und bewegungsfördernder Verkehrsträger, ermöglicht das Fahrrad eine nachhaltige, attraktive und alltagstaugliche Fortbewegung, die unbedingt gefördert werden muss.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte „Aufbruch Fahrrad“ jüngst eine der wichtigsten zivilgesellschaftlichen Mobilitätsinitiativen in NRW genannt, denn die Volksinitiative hat viele Menschen erreicht und die Erwartungen deutlich übertroffen. Im Verkehrsausschuss des NRW-Landtags fand am Anfang Oktober eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative statt. Thomas Semmelmann, ADFC NRW, und Dr. Ute Symanski von RADKOMM e.V. trugen die Forderungen von „Aufbruch Fahrrad“ vor und bekräftigten ihre Erwartung, dass nun aus der Mitte des Landtags der Grundstein für ein Radverkehrsgesetz NRW gelegt werden müsse.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit über 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband setzen wir uns in Politik, Ministerien und Verbänden für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik ein, die auf das Fahrrad setzt und die Potentiale des Radverkehrs ausschöpft.


https://froendenberg.adfc.de/pressemitteilung/alle-augen-auf-nrw-verkehrsausschuss-gerichtet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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