Budgetkürzung beim Radverkehr im Bundeshaushalt gefährdet Klimaschutzziele

Das Bundeskabinett hat im Juli den Haushaltsplan 2024 mit drastischen Kürzungen für den Radverkehr vorgelegt. Die Mobilitätswende wird weiter ausgebremst.

Radfahrstreifen mit roter Einfärbung.
Radfahren in Mönchengladbach. © ADFC NRW

Lediglich 400 Millionen Euro sind demnach bundesweit für den Radwegeausbau im Bundeshaushalt 2024 vorgesehen. Dies ist im Vergleich zum Jahr 2022 fast eine Halbierung der Mittel (zum Vergleich: 2023 sind es 550 Millionen Euro). Und das, obwohl im Nationalen Radverkehrsplan, der die Zielsetzung des Radwegeausbaus bis 2030 darstellt, 30 Euro pro Kopf pro Jahr in Deutschland eingeplant ist. Die 30 Euro stellen einen Orientierungswert dar, um Deutschland bis 2030 zum Fahrradland zu machen. Bund, Länder und Kommunen sollen davon jeweils ein Drittel übernehmen.

Im Klartext bedeutet dies: bei 83 Millionen Einwohner*innen müssten rund 2,5 Milliarden Euro jährlich in Radwegeausbau investiert werden. Bei einer gleichen Aufteilung zwischen Bund, Länder und Kommunen würden ca. 800 Millionen Euro auf den Bund entfallen. Wenn der Bund jetzt kürzt, wackelt die Finanzierung des Radverkehrs erheblich und das Fahrradland rückt in unerreichbare Ferne. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder fordert sogar eine Milliarde Euro pro Jahr vom Bund für Radwegeausbau – davon sind wir mit dem neuen Bundeshaushalt weit entfernt. 

Bundesländer müssen in die Bresche springen

Damit Deutschland endlich Fahrradland wird, müssen die Bundesländer fehlende Mittel ausgleichen. Die Verkehrsminister*innen der Länder fordern den Bund auf, die Bundesmittel zur Finanzierung der investiven Radverkehrsförderung mit den Programmen „Radnetz Deutschland“, „Stadt und Land“ und „investive Modellprojekte“ jährlich auf eine Milliarde Euro zu erhöhen. Diese Fördersumme soll bis mindestens 2030 fortgeschrieben werden, damit sie den Herausforderungen der Verkehrswende gerecht und die Klimaziele des Bundes erreicht werden können. Darüber hinaus fordern sie die Mittel für den Bau von Radschnellwegen ab 2024 aufzustocken.

In Nordrhein-Westfalen genießen die vom Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel für den Radwegeausbau eine große Beliebtheit und werden rege abgerufen. Es zeigt sich also deutlich, dass enormer Bedarf in Nordrhein-Westfalen vorhanden ist. Wenn der Bund die Radverkehrsmittel also nicht aufstockt, stehen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen allein da und die Mobilitätswende vor Ort muss ausfallen. Allerdings sieht der Haushaltsentwurf 2024 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehrs aktuell ebenfalls eine Kürzung der Mittel vor. Im Haushalt 2023 waren im Kapitel 10 140, Titel Nahmobilität (Förderrichtlinie Nahmobilität) noch 47,5 Millionen Euro eingestellt. Der Haushaltsentwurf 2024 setzt lediglich 32,9 Millionen Euro für den Titel an, ein Rückgang um über 30 %. Gleichzeitig wird die Förderrichtlinie Nahmobilität um weitere förderfähige Vorhaben ergänzt.

Insgesamt steigt der Verkehrsetat des Bundes im Vergleich zu 2023 um 8,8 Prozentpunkte auf 38,7 Milliarden Euro. Immerhin: Mit Ausgaben von rund 12,8 und knapp 12,1 Milliarden Euro nähern sich die Budgets von Straße und Schiene deutlich an. Im Gegensatz dazu soll die Autobahn GmbH 2024 eine halbe Milliarde Euro mehr bekommen als noch 2023. Die Kürzungen im Radverkehr fließen also direkt in Autobahnbau und -sanierung. So ist nicht nur der Nationale Radverkehrsplan in Gefahr, sondern die Klimaschutzziele der Bundesregierung werden wissentlich verfehlt.

Die geplanten Ausgaben für Bundesfernstraßen im Bundeshaushalt 2024 zeigen jedoch, dass Investitionen trotz Sparkurs möglich sind. Daher fordert der ADFC jetzt die Fahrradmilliarde vom Bund und eine Umverteilung der Mittel im Verkehrsetat. Denn „Länder und Kommunen brauchen langfristige Planungssicherheit für ihre Radwegeprojekte, sonst klappt das nicht mit dem Fahrradland“, so ADFC Bundesvorsitzende Rebecca Peters.

Jetzt politischen Druck machen!

Der Bundeshaushalt 2024 wird final erst nach der parlamentarischen Sommerpause im Herbst verabschiedet. Daher ist jetzt noch Zeit, auf Mitglieder des Bundestages in Ihrem Wahlkreis einzuwirken, sich für eine Änderung des Bundeshaushalts zugunsten des Radverkehrs einzusetzen. Daher hat der ADFC Nordrhein-Westfalen für seine Mitglieder und alle Interessierten einen Brief vorformuliert, den Sie in Ihrem Namen abschicken können. Dazu laden Sie den Brief mit Klick auf den Link in der blauen Medienbox rechts herunter, ändern die Absende- und Empfangsadresse auf Ihre Daten, setzen Ort und Datum sowie im Brieftext Ihre Kommune und den Namen Ihres/Ihrer Abgeordneten ein. Anschließend schicken Sie den Brief nur noch per Email oder auf dem Postweg an den/die Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis ab.

 


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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