
Urbane Mobilität: Geschäftsmann auf einem Elektrofahrrad in der Stadt © Eurorad
So funktioniert das Dienstrad-Leasing
Das Dienstrad-Leasing verteilt die Kosten für hochwertige Fahrräder – auch Elektrofahrräder – auf monatliche Raten. Durch Steuervorteile zahlen Mitarbeitende weniger als beim Direktkauf. Versicherung, Wartung und freie Nutzung gehören zum Angebot.
Ein modernes Elektrofahrrad oder ein Lastenrad für die Familie kosten schnell mehrere tausend Euro – eine Investition, die das Budget vieler Interessenten übersteigt. Das Dienstrad-Leasing bietet hier eine praktische Alternative: Statt den hohen Kaufpreis auf einmal zu bezahlen, verteilen sich die Kosten in der Regel auf 36 Monate, während Steuervorteile die monatliche Belastung senken. Fast zwei Millionen Menschen in Deutschland nutzen bereits das Dienstrad-Leasing.
Von der Idee zum Erfolgsmodell
Alles begann 2007 mit der Idee, Dienstwagen-Regeln auf Fahrräder zu übertragen. Den Durchbruch brachte 2012 die steuerliche Gleichstellung durch die Finanzministerien. Seit 2019 zahlen Beschäftigte nur noch 0,25 Prozent des Fahrradpreises als geldwerten Vorteil. Diese Regel gilt bis 2030. Wird das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt angeboten, entfällt die Besteuerung.
Flexibel im Alltag, vielfältig im Angebot
Ob Weg zur Arbeit, Wochenendeinkauf oder Familienausflug: Ein Dienstrad lässt sich privat und beruflich uneingeschränkt nutzen. Die Auswahl können Beschäftigte individuell treffen und sich für wendige Stadträder, robuste Trekkingmodelle oder Lastenräder mit Platz für zwei Kinder entscheiden. Besonders gefragt sind Elektrofahrräder. Sie haben einen Anteil von 80 Prozent bei den Diensträdern.
So funktioniert das Leasing
Die Laufzeit beträgt in der Regel 36 Monate. Danach können Beschäftigte das Rad zum Restwert kaufen oder ein neues Modell leasen. Drei Leistungen gehören zum Angebot: Eine Vollkaskoversicherung schützt vor Diebstahl und Schäden. Partnerwerkstätten warten und reparieren die Räder. Privat- und Dienstfahrten sind jederzeit möglich.
Zwei Finanzierungswege stehen zur Wahl:
Bei der Gehaltsumwandlung bekommen Beschäftigte einen Teil ihres Arbeitsentgelts nicht als Lohn, sondern als Sachbezug in Form des Fahrrads. Der Arbeitgeber behält die Leasingrate vom monatlichen Bruttogehalt ein, was die Steuerlast der Beschäftigten senkt.
Für die private Nutzung versteuern Beschäftigte nur 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung als geldwerten Vorteil. Ein Beispiel: Bei 3.500 Euro Bruttogehalt und einem 4.000-Euro-Rad sinkt die monatliche Nettobelastung von 151,15 auf nur 82,85 Euro.
Beim Gehaltsextra übernimmt das Unternehmen die gesamten Kosten für das Dienstrad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt für seine Mitarbeitenden. Für sie fallen keine Steuern an – das Dienstrad ist für den Leasingzeitraum komplett kostenfrei.
Zu bedenkende Aspekte
Die Gehaltsumwandlung verringert den Rentenanspruch, weil auf den umgewandelten Teil des Gehalts keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Bei einem 3.000-Euro-Rad sinkt die monatliche Rente um etwa zwei Euro. Bei einem 6.000-Euro-Rad sind es etwa fünf Euro weniger pro Monat.
Auch andere Sozialleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld fallen etwas geringer aus, da sie sich am Bruttoeinkommen orientieren. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Leasingverträgen summieren sich die Einbußen.
Bei der Entscheidung für ein Dienstrad-Leasing sollten Beschäftigte die langfristigen Auswirkungen gegen die kurzfristigen Steuervorteile abwägen. Auch wenn die Einbußen gering sind – und von vielen Leasing-Anbietern als „minimal“ bezeichnet werden – könnten sie zum Beispiel bei vielen Rentenjahren die Steuervorteile überwiegen. Daher sollte man immer nachrechnen, ob das Dienstrad-Modell individuell wirklich passt.
Vorteile für alle Beteiligten
Vorteile für Beschäftigte:
- Steuervorteile sorgen für niedrigere Netto-Kosten.
- Durch die flexible Nutzung lassen sich Arbeitsweg, Freizeit und Einkäufe mit dem Dienstrad erledigen.
- Eine Vollkaskoversicherung und der Rundum-Service entlasten im Alltag.
- Dank der monatlichen Raten sind teure Elektro- oder Lastenfahrräder zugänglich.
Vorteile für Unternehmen:
- Betriebe reduzieren Lohnnebenkosten und setzen Leasingraten steuerlich ab.
- Studien zeigen weniger Krankheitstage bei Beschäftigten, die regelmäßig Radfahren.
- Der reduzierte Parkraumbedarf entlastet Betriebsgelände.
- Das Angebot steigert die Attraktivität als Arbeitgeber.
Ein wachsender Markt
Der Umsatz mit Leasingrädern stieg von 0,7 Milliarden Euro (2019) auf 3,2 Milliarden Euro (2023). Aktuell haben 37 Prozent aller Beschäftigten Zugang zum Dienstrad-Leasing – das sind 16,8 Millionen Menschen. Seit 2024 nutzen auch 850.000 Tarifbeschäftigte der Bundesländer das Angebot. Expert:innen erwarten ein jährliches Wachstum von zwölf Prozent, unterstützt durch den Ausbau von Radwegen.
Studie zum Dienstrad-Leasing
Das Dienstrad-Leasing ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für die Fahrradbranche. Das zeigt eine Studie der Sport Business Gruppe von Deloitte und dem Verband Zukunft Fahrrad. Sie haben die Daten ausgewertet und kommen zu folgenden Ergebnissen:
- Zwischen 2019 und 2023 hat sich der Gesamtumsatz beim Dienstrad-Leasing fast verfünffacht: von 0,7 Mrd. auf 3,2 Mrd. Euro.
- 80 Prozent der geleasten Diensträder sind Elektrofahrräder.
- In Deutschland haben 37 Prozent der Beschäftigten (16,8 Mio.) Zugang zu Dienstrad-Leasing.
Die Zahl der geleasten Fahrräder hat von 2019 bis 2023 jedes Jahr um durchschnittlich 45 Prozent zugenommen. Waren es Ende 2019 noch 0,4 Mio. geleaste Fahrräder, so stieg ihre Anzahl bis Ende 2023 auf 1,9 Mio.
Der Durchschnittspreis von geleasten Fahrrädern lag 2023 bei rund 3.500 Euro, das liegt deutlich über dem Durchschnitt von 1.788 Euro im Gesamtmarkt.
Weitere wissenswerte Aspekte
Codierung von geleasten Diensträdern: Was ist zu beachten?
Die Fahrradcodierung erhöht die Diebstahlsicherheit. Beim Dienstrad-Leasing wird aber die Zustimmung des Unternehmens benötigt, das die Diensträder geleast hat. Die Unternehmen gelten während der Vertragslaufzeit als Eigentümer, deshalb kommen dauerhafte Gravuren nicht infrage.
Für die Kennzeichnung bietet sich die Klebecodierung an, da sich die Aufkleber später rückstandslos entfernen lassen. Wer nach dem Leasing-Ende das Dienstrad übernimmt, kann eine permanente Codierung nachtragen.
Arbeitgeber:innen sollten vorab klären, ob der Leasing-Vertrag Codierungen erlaubt. Bei Elektrofahrrädern gilt besondere Vorsicht: Jede Veränderung am Rahmen muss mit den Vertragsbedingungen vereinbar sein.
Akku-Laden am Arbeitsplatz
Wer mit dem Elektrofahrrad zur Arbeit kommt, darf den Akku nur mit Zustimmung der Vorgesetzten mit Firmenstrom aufladen. Unerlaubtes Laden kann eine Kündigung rechtfertigen – selbst bei kleinsten Strommengen.
Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm: Ein langjährig beschäftigter IT-Mitarbeiter hatte 1,8 Cent Firmenstrom für seinen Elektroroller genutzt. Obwohl ein „Stromdiebstahl“ vorlag, erklärten die Richter:innen die fristlose Kündigung für unwirksam. Eine Abmahnung hätte ausgereicht. Diese Grauzone rettete dem Betroffenen den Job (LAG Hamm, Az. 16 SA 260/10).
Tipp: Viele Unternehmen erlauben das Laden von Akkus mittlerweile ausdrücklich – am besten vorab die Regelungen im Betrieb erfragen. Manche Betriebe regeln die Nutzung auch über eine Vereinbarung mit einer kleinen Strompauschale.
Werde ADFC-Mitglied!
Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!
- exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
- exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
- Rechtsschutzversicherung
- Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
- und vieles mehr
Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!