Radfahrer fährt bei Schnee im Winter Rad

Geräumte Radwege begünstigen Radfahren im ganzen Jahr © ADFC / Krone

Laub, Matsch, Eis und Schnee: Radwege beim Winterdienst priorisieren!

Wenn die Temperaturen fallen, kommen auf Radfahrende zusätzliche Unfall-Risiken zu. Nicht gepflegte Radwege bilden mit Laub, Matsch, Eis und Schnee gefährliche Rutschfallen für Zweiradnutzer.

Der ADFC fordert Kommunen dringend auf, die vorhandenen Radwege ebenso wie Fußwege prioritär in den Winterdienstplan aufzunehmen. Für ungeschützte Verkehrsteilnehmer schaffen rutschige Wege viel höhere Gefahren, als für Auto- und Businsassen, so der Fahrradclub ADFC.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Die oft gesehene Praxis von Straßenmeistereien, Schnee und Laubhaufen auf Rad- und Fußwege zu räumen, ist vollkommen inakzeptabel. Wenn Deutschland ein Fahrradland werden will – und so ist es politisch gewollt, dann müssen wir auch diesen Spieß umdrehen. Die Wege der verletzlicheren Verkehrsteilnehmer, dazu gehören außer Radfahrenden natürlich auch Fußgängerinnen und Rollstuhlfahrer, müssen Priorität bei den Straßendiensten bekommen, wie in den Niederlanden. Nur mit Top-Radwegen in Top-Pflegezustand kann es gelingen, mehr Menschen ganzjährig auf das Rad zu locken.“     

Kommunen sind verpflichtet, zu räumen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Kommunen verpflichtet, „verkehrswichtige Radwege“ zu räumen. Wenn eine Radfahrerin oder ein Radfahrer ohne eigenes Verschulden auf einem ungeräumten Radweg stürzt, ist die Kommune in der Haftung. Stork: „Jede Straße, jeder Radweg ist potenziell verkehrswichtig für Radfahrerinnen und Radfahrer. Ihre Wege beginnen direkt vor der Haustür und enden am Büro, an der S-Bahnstation, am Supermarkt oder an der Sporthalle. Alle diese Wege sollten von vermeidbaren Sturzfallen befreit sein.“ In den Niederlanden ist die prioritäre Räumung von Rad- und Gehwegen schon Standard. Eine solche Priorisierung des Radverkehrs beim Winterräumdienst fordert der ADFC auch für Deutschland.   

Auf die Fahrbahn ausweichen ist auch keine Lösung

Rein rechtlich dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen, wenn ein Radweg durch Schnee, Eis oder Laubmassen nicht befahrbar ist. Eine echte Lösung stellt diese Regelung aber auch nicht dar, so der ADFC. Die meisten Radfahrerinnen und Radfahrer wollen wegen des oft rücksichtslosen Autoverkehrs nicht auf die Fahrbahn ausweichen. Außerdem türmt sich oft auch am rechten Fahrbahnrand der Schnee. Viele Alltagsradfahrende sehen sich deshalb bei fehlendem Winterdienst gezwungen, ins Auto oder den völlig überlasteten ÖPNV zu steigen. Stork: „Die Niederlande zeigen, dass man mit einem phantastischen Radwegenetz und einem sehr guten Winterdienst das Fahrrad zu einem Ganzjahresverkehrsmittel für alle machen kann. Diese Fahrrad-first-Politik muss Deutschland noch lernen.“  

Fahrverhalten anpassen – gilt für alle

Autofahrenden rät der ADFC, ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einzustellen. Statt des vorgeschriebenen Überholabstands von 1,50 Metern, sollten Autofahrende aus Sicherheitsgründen besser zwei Meter Abstand beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern halten. Winterliche Verhältnisse erfordern auch ein vorsichtigeres Fahrverhalten der Radfahrenden. Der ADFC empfiehlt bei rutschigen Wegen: Tempo reduzieren, Abstand halten und besonders bei fester Schneedecke und Glätte in Kurven weder treten noch bremsen. Lässt sich das Bremsen nicht vermeiden, muss es frühzeitig und maßvoll geschehen. Bei schlechten Sichtverhältnissen gilt natürlich: Licht an.

Hinweise an Redaktionen: Fotos vom Radfahren im Winter in Deutschland und den Niederlanden finden Sie im blauen Servicekasten.

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Radfahrer fährt bei Schnee im Winter Rad

Geräumte Radwege begünstigen Radfahren im ganzen Jahr

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Radfahrer fährt über mit Laub bedeckten Radweg

Garäumte Radwege brauchen Radfahrende auch im Herbst

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Breiter Radweg im Winter in Groningen

Breite und geräumte Radwege laden in Groningen die Menschen zum Radfahren ein, auch im Winter

Copyright: ADFC/Veenstra

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https://froendenberg.adfc.de/pressemitteilung/laub-matsch-eis-und-schnee-radwege-beim-winterdienst-priorisieren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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