Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Fröndenberg

Ein Radfahrer auf einer winterlichen Straße mit Schnee.

Ein Radfahrer auf einer winterlichen Straße mit Schnee. © Güven Purtul-Visum

Radfahren im Winter? Sicher – mit geräumten Radwegen

Düsseldorf, 21. November 2025

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Fünf Tipps fürs Winterradeln

Radfahren im Winter? Sicher – mit geräumten Radwegen

Immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen steigen auch bei frostigen Temperaturen aufs Rad – kein Wunder, denn Radfahren macht Spaß, hält fit und vertreibt den Winterblues. Mit diesen fünf Tipps vom ADFC NRW kommen Radfahrende in Nordrhein-Westfalen sicher und gut gelaunt durch die kalten Monate. Gleichzeitig fordert der ADFC die Kommunen in NRW auf, ihrer Räumpflicht auf Radwegen nachzukommen und so für sichere Radfahr-Bedingungen auch im Winter zu sorgen.

„Winterdienst darf nicht bei den Radwegen enden. Besonders auf Pendelstrecken, an Bahnhöfen und Schulwegen brauchen Radfahrende sichere und geräumte Strecken“, sagt die ADFC-Landesvorsitzende Susanne Niemann.  „Kälte, vereiste Radwege oder Schneefall sind besondere Herausforderungen, auf die man sich aber gut vorbereiten kann. So kann man als Kommune klimafreundliche Mobilität ganzjährig fördern – ohne Rutschpartie.“

Mit diesen fünf ADFC-Tipps ist jeder und jede gewappnet, auch im Winter sicher und mit Freude unterwegs zu sein.

  1. Langsam und mit genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden fahren – so hat man mehr Zeit, zu reagieren. Es hilft, Gefahren zu erkennen und Stürze zu vermeiden.

  2. Frühzeitig und vorsichtig abbremsen, vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führt schnell zu Stürzen. Bei Glatteis möglichst ohne Bremsen ausrollen.

  3. Etwas Luft aus dem Reifen lassen, das erhöht die Auflagefläche. Sattel bei Bedarf tiefer stellen, so ist man schneller mit den Füßen am Boden.

  4. Helles, gutes Licht ist Pflicht. Licht schon bei Dämmerung einschalten. Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch ausrichten, sonst besteht Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.

  5. Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Nicht geräumte Radwege der zuständigen kommunalen Verwaltung per E-Mail, Telefon oder Online-Portal melden – für verkehrswichtige Radwege besteht Räumpflicht.

Fahrverhalten anpassen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden

Autofahrende bittet der ADFC, ihre Fahrweise an schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen anzupassen. Anstatt der vorgeschriebenen 1,50 Meter sollten Autofahrende besser zwei Meter Abstand beim Überholen von Radfahrenden halten, da die Radfahrenden Eis, Schnee oder Laub ausweichen müssen oder ins Rutschen kommen können.

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Ein Radfahrer fährt auf einem ungeräumten Radweg durch Schnee.

Radfahren im Winter

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Ein Radfahrer auf einer winterlichen Straße mit Schnee.

Ein Radfahrer im Winter

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Susanne Niemann, Landesvorsitzende ADFC NRW

Susanne Niemann

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https://froendenberg.adfc.de/pressemitteilung/radfahren-im-winter-sicher-mit-geraeumten-radwegen

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